Beiträge
Der Verein
Beiträge für den Verein
Gültig ab dem 01.04.2025
§1.1 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
Tai Chi / Frauensport | monatlich je Mitglied | 15,00 € |
Abteilung Judo | monatlich je Mitglied - inkl. der Jahresmarke DJB | 22,00 € |
ab 3. Familienmitglied | 15,00 € | |
Kindersport | monatlich je Mitglied | 15,00 € |
Kita - Sport | monatlich je Mitglied | 8,00 € |
Fördermitglied | monatlicher Mindestbeitrag | 5,00 € |
§1.2 Aufnahmegebühren
Kita-Sport | frei | |
Tai Chi / Frauensport / Kindersport | 10,00 € | |
Judo | 50,00 € |
1.3. In der Aufnahmegebühr für Judo ist der Judopass inkl. 1. Jahressichtmarke von 35,00 € enthalten.
1.4. Bei Wechsel vom Kindersport zum Judo ist ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 35,00 € für den Judopass fällig
1.5. Beim Wechsel in eine andere Abteilung ist keine erneute Aufnahmegebühr zu zahlen.
1.6. Bei Mitgliedschaft in zwei Abteilungen ist für beide der entsprechende Beitrag zu zahlen.
§2 Sonderzahlungen und Gebühren der BWF
2.1 Jahressichtmarke Judo (Sonderzahlung) für Judo
- Die Sonderzahlung wird zum 01.03 des Jahres fällig
2.2 Prüfungsgebühren
Judo - 8.Kyu
- 10,00 €
Judo 7.Kyu bis 1.Kyu
- 25,00 €
Judo 1. Dan
- entsprechend der jeweils aktuellen Gebührungordnung des BJV
2.3 Mahngebühren
Für Mahnungen werden jeweils eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben
2.4 Startgebühren
Die Gebühren für die Startberechtigung bei Wettkämpfen werden wie folgt geregelt:
- Meisterschaften auf Bezirks- und Landesebene - trägt die BWF
- Turniere die die BWF ausrichtet - trägt die BWF
- Turniere an denen die BWF teilnimmt - trägt das Mitglied selbst
§3 Beitragsbefreiung und passive Mitgliedschaften
- Eine passive Mitgliedschaft entsprechend der Satzung §5 ist nur aus wichtigem Grund (Krankheit, Schwangerschaft, Umzug, Abwesenheit durch den Beruf, Wehrdienst oder Ausbildung) auf Antrag möglich.
- Krankheitsbedingter Ausfall muss mindestens ununterbrochen und für mehr als drei Monate attestiert sein.
- Der Antrag ist in schriftlicher Form mit Begründung und Nachweisen zu stellen.
§4 Schlussbestimmungen
Die vorstehende Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit Beschluss der Vorstandssitzung vom 06.03.2025 auf Grundlage der Satzung der BWF, in seiner 6. Geänderten Fassung vom 09.06.2023, §9 in Kraft. Gleichzeitig triff die Gebührenordnung der BWF vom 25.08.2015 außer Kraft.